Glossary

Counter Purchase

Bezeichnet zwei voneinander unabhängige Verträge mit getrennten Zahlungsverpflichtungen, die durch ein Protokoll miteinander verbunden sind. Hierbei erfolgen Kontrolle und Abrechnung über sog. Evidenzkonten.

Der Gegenbezug kann auch auf Dritte (Banken, Handelshäuser) übertragen werden (Dreiecksgeschäfte).

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